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| Krankenkassenabrechnung |
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Krankenkassenzuschuss
Bei einer Chemotherapie oder krankheitsbedingtem Haarausfall übernehmen die Kassen in allen Fällen mindestens einen Teil, oder auch in Einzelfällen, z.B. ggfs. bei einer Langzeittherapie, die gesamten Kosten einer Perücke. Ihr behandelnder Arzt wird Ihnen für die Perücke ein Rezept ausstellen.
Hier ein Auszug aus dem Hilfsmittelkatalog:
Die Ausstattung mit Perücken ist insbesondere bei weiblichen Personen, bei Kindern und Jugendlichen mit einer haararmen oder haarlosen Kopfpartie angezeigt. Bei Erwachsenen männlichen Personen kommt die Ausstattung mit einer Perücke nur in Ausnahmefällen, z.B. bei entstellenden Veränderungen, bei narbig deformierter Kopfhaut oder krankheitsbedingtem plötzlichen Haarausfall, in Betracht."
In einem weiteren Paragraph (§ 12 SGB V) steht: "Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen."
Bitte sprechen Sie in jedem Fall mit Ihrer Krankenkasse!
So Rechnen Sie mit Ihrer Krankenkasse ab
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